Beglaubigte Übersetzungen

Übersetzungen mit Beglaubigung
Eine Übersetzung, die für eine Behörde oder ein Gericht bestimmt ist, muss in vielen Fällen von einem staatlich vereidigten Übersetzer beglaubigt werden. Vereidigte bzw. beeidigte Übersetzer werden von den entsprechenden, hierfür zuständigen Stellen (Landgerichten) ernannt.
Alphatrad Germany verfügt über ein umfassendes Netzwerk von beeidigten Übersetzern für alle europäischen und viele außereuropäische Sprachen. Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.
Üblicherweise handelt es sich bei den beglaubigten Übersetzungen um Dokumente wie zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- diverse Urteile
- Abiturzeugnis
- Hochschulzeugnis
- Führungszeugnis
- Führerschein
- und viele andere
Am unkompliziertesten kommen Sie zu Ihrem Angebot für eine beglaubigte Übersetzung, indem Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail an germany [at] alphatrad [dot] de oder Fax an 0800 101 43 64 zukommen lassen. So können wir Ihre Anfrage am schnellsten bearbeiten.
Es ist somit nicht nötig, dass Sie in eine unserer Filialen gehen. Falls diese Option für Sie jedoch am bequemsten ist, ist die Aufnahme Ihres Anliegens in unseren Büros kein Problem. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Öffnungszeiten (Gratis-Tel. 0800 101 43 63).
Unser Online-Fomular können Sie ebenfalls zur Anfrage nutzen. Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, Kopien Ihrer Originaldokumente per Post an eine unserer Filialen zu schicken.
