Dienstleistungserbringung in Polen - Vorschriften zur Anwendung der polnischen Sprache

Der Nachbar Polen ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Allerdings stellt der Fachkräftemangel in Polen ein großes Problem dar. Den deutschen Dienstleistungserbringern erschließt sich hierdurch ein interessantes Marktpotenzial.

Der Länderbericht Polen aus der gtai-Reihe (gtai = Germany Trade & Invest) "Dienstleistungen erbringen in Polen" liegt nun in 1. Auflage vor. Er bietet eine nützliche Übersicht über die bei einer Entsendung von Mitarbeitern zu beachtenden Rechtsthemen wie zum Beispiel Entsendevertrag, Anerkennung von Befähigungsnachweisen, Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialversicherung, technische Normen und mehr. Mit weiterführenden Links wird praktische Hilfe zur Selbsthilfe geboten.

Besonders interessant sind die Informationen zum Sprachengesetz. Dort findet man u.a. die Vorschriften zur Anwendung der polnischen Sprache im (Wirtschafts-) Rechtsverkehr. Dabei sind im Dienstleistungsbereich folgende Regelungen zu beachten:

  • Verbraucher- sowie Arbeitsverträge sind in polnischer Sprache auszufertigen, sofern der Verbraucher bzw. Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Polen wohnhaft ist oder die Dienst-/Arbeitsleistung in Polen ausgeführt werden soll;
  • die Pflicht zur Benutzung der polnischen Sprache bezieht sich in Bezug auf Verbraucher insbesondere auf
    • Angebote,
    • Gewährleistungsrechte und
    • verbraucherrelevante Informationen;
  • Rechnungen oder Quittungen für Verbraucher sind grundsätzlich in polnischer Sprache anzufertigen.

 

Weiterführende Informationen zum Thema "Dienstleistungen erbringen in Polen" erhalten Sie bei gtai.

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