Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Rechnungen und Quittungen werden bereits seit der Erfindung der Schrift ausgestellt und sollen für Rechnungssteller und Empfänger gleichermaßen eine gewisse Rechtssicherheit bieten, was Leistungen und Zahlungen angeht. Neben der geläufigen Rechnung in Papierform gibt es inzwischen aber auch die elektronisch erstellte Rechnung, die EU-weit bei Behörden zur Pflicht wird.

 

Was ist eine eRechnung und welche Vorteile bringt sie?

eRechnungen, also elektronisch erstellte Rechnungen, sind Dokumente, die inzwischen immer mehr die klassischen Rechnungen auf Papier verdrängen und dabei viele Vorteile bieten.

Papier-, Porto- und Zeitersparnis sind die größten Vorteile einer Rechnung, die elektronisch erstellt wurde und per Mail verschickt werden kann. Dazu wird kein klassisches Papierarchiv zur Aufbewahrung benötigt und die Suche nach einer Einzelrechnung im eigenen elektronischen System dauert nur ein paar Klicks. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich inzwischen auf eine Gleichstellung von klassischen Rechnungen auf Papier und der eRechnung geeinigt, wodurch auch alle rechtlichen Aspekte gleichermaßen für beide Formate gelten.

 

Ab 27.11.2020 wird die eRechnung zur Pflicht

Mit der Richtlinie 2014/55/EU soll eine Vereinheitlichung von elektronischen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber erreicht werden und alle Verwaltungen der Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen, um diese verarbeiten zu können. Ein strukturiertes elektronische Format soll die Grundlage zur eRechnungsstellung bieten und unter anderem Angaben zu folgenden Kernpunkten enthalten:

  • Käufer/Verkäufer & Steuervertreter des Verkäufers
  • Rechnungszeitraum
  • Rechnungskennung
  • Zahlungsempfänger & Ausführung der Zahlung
  • Liefer- oder Leistungsdetails
  • Zu- oder Abschläge zu einzelnen Posten
  • Mehrwertsteueraufschlüsselung

Die Mitgliedsstaaten der EU sind dazu angehalten, Standards für eRechnungen zu entwickeln. Bisher galten PDF-Dateien als allgemein akzeptiertes Format für eRechnungen, doch die Daten daraus lassen sich nicht automatisch weiterverarbeiten.  Mit dem Datenmodell XRechnung wird ein einheitliches System etabliert, das alle erforderlichen Angaben beinhaltet und gleichzeitig eine automatische Weiterverarbeitung ermöglicht.

 

Übersetzungen an öffentliche Institutionen

Im Rahmen der eRechnungen, die einen einheitlichen Standard zur Rechnungsstellung innerhalb der EU-Staaten an öffentliche Institutionen verlangen, sind wir Ihr Dienstleister für Übersetzungen rund um das Thema eRechnung. Unsere Fachübersetzer übersetzen Standardklauseln für eRechnungen in vielen Sprachen und wir sind auch Ihr kompetenter Ansprechpartner für Verträge oder beglaubigte Übersetzungen. Stellen Sie unverbindlich Ihre Anfrage, wir melden uns umgehend zurück.