
Beglaubigte Übersetzungen für Arabisch von vereidigten Übersetzern
Für beglaubigte Übersetzungen in oder aus arabischen Sprachen, die für eine Behörde, ein Amt, eine öffentliche Institution oder ein Gericht bestimmt sind, muss ein vereidigter (oder auch sog. beeidigter) Übersetzer eingesetzt werden. Diese professionellen Übersetzer werden von den entsprechenden, hierfür zuständigen Stellen in Deutschland (Landgerichten) ernannt.
Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk von beeidigten/vereidigten Übersetzern für Arabisch und viele anderen Sprachen. Eine zuverlässige und schnelle Bearbeitung Ihrer Dokumente ist damit garantiert.
Dokumente für beglaubigte Übersetzungen in Arabisch
Üblicherweise handelt es sich bei beglaubigten Übersetzungen für Arabisch um Dokumente wie zum Beispiel:
- Urkunden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Gründungsurkunden ...
- Urteile: Gerichtsurteile, Scheidungsurteile, Klageschriften, Strafprozessbescheide ...
- Zeugnisse: Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Führungszeugnisse ...
- Führerscheine / Fahrererlaubnisse
- Handelsregisterauszüge
- und viele andere
Am unkompliziertesten kommen Sie zu Ihrem Angebot, indem Sie uns Ihre Dokumente eingescannt per E-Mail zukommen lassen:
- privat@alphatrad.de (für Privatkunden)
- info@alphatrad.de (für Firmenkunden)
So können wir Ihre Anfrage am schnellsten bearbeiten. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage unbedingt mit, wenn der Übersetzer aus einem bestimmten Bundesland kommen soll oder an einem bestimmten Landgericht vereidigt sein muss!
Es ist somit nicht nötig, dass Sie in eine unserer Filialen gehen. Falls diese Option für Sie jedoch am bequemsten ist, ist die Aufnahme Ihres Anliegens in unseren Büros kein Problem. Bitte erkundigen Sie sich vorab nach den jeweiligen Öffnungszeiten.
Unser Online-Fomular können Sie ebenfalls zur Anfrage nutzen.
Unsere Niederlassungen, die vereidigte Übersetzer für Arabisch anbieten:
- Augsburg
- Berlin
- Bielefeld
- Bremen
- Dortmund
- Dresden
- Düsseldorf
- Erfurt
- Essen
- Frankfurt / Main
- Freiburg
- Hamburg
- Hannover
- Karlsruhe
- Köln
- Kiel
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- München
- Münster
- Nürnberg
- Regensburg
- Rostock
- Saarbrücken
- Stuttgart
- Ulm
FAQ zu vereidigten Übersetzern für Arabisch
Für die meisten rechtlichen und gerichtlichen Verfahren in einer anderen Sprache (Unternehmensgründung im Ausland, Anerkennung einer Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw.) benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Arabisch-Deutsch.
Alle offiziellen Dokumente können von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden: Ausweispapiere, Führerscheine, Verträge, Zeugnisse, Diplome, Scheidungsurkunden, Strafregisterauszüge usw.
Beglaubigte Übersetzungen dauern oft länger als normale Übersetzungen, da nur wenige Übersetzer dafür qualifiziert sind und sie in der Regel per Post verschickt werden müssen. Die Lieferzeiten hängen auch vom Thema und der Anzahl der Wörter ab. Schicken Sie uns Ihr Dokument und wir werden Ihnen ein Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit unterbreiten.
In den meisten Ländern wird die beglaubigte Übersetzung per Post und eine zusätzliche Kopie per E-Mail verschickt. In einigen Ländern, z. B. im Vereinigten Königreich, wird das beglaubigte Dokument nur per E-Mail versandt.
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