Wer in Deutschland lebt und Leistungen vom Jobcenter bezieht, steht häufig vor der Herausforderung, Dokumente für offizielle Zwecke einreichen zu müssen – beispielsweise für Bewerbungen, ein Anerkennungsverfahren oder Termine bei Behörden. Nicht selten verlangt die Behörde dabei beglaubigte Übersetzungen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen sicherzustellen. Doch wer trägt die Kosten? Hier erfahren Sie, wann eine Kostenübernahme möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Wann übernimmt das Jobcenter Übersetzungskosten?
Das Jobcenter kann die Übersetzungskosten übernehmen, wenn sie notwendig sind, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder einen rechtlichen Anspruch geltend zu machen. Dazu gehören etwa Übersetzungen von Zeugnissen, Ausbildungsnachweisen oder anderen amtlichen Unterlagen, die Sie für Bewerbungen oder die berufliche Anerkennung brauchen.
Die Inanspruchnahme solcher Leistungen erfolgt im Rahmen des sogenannten Vermittlungsbudgets oder als einmaligen Mehrbedarf nach dem SGB II. Ein Beispiel: Eine Bürgergeld-Empfängerin benötigt eine beglaubigte Übersetzung ihrer ausländischen Zeugnisse, um sich auf eine Stelle zu bewerben. In diesem Fall kann das Jobcenter die Ausgaben als unabweisbarer Mehrbedarf anerkennen und eine Kostenübernahme gewähren.
Hinweis: Ob und in welchem Umfang Übersetzungskosten übernommen werden, entscheidet das jeweilige Jobcenter individuell. Es empfiehlt sich daher, den Antrag immer vor der Beauftragung zu stellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Kostenübernahme wird nur dann übernommen, wenn die Übersetzungen von einer dafür beeidigten oder ermächtigten Fachkraft angefertigt wurden. Diese beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer sind vor Gerichten oder Innenbehörden registriert und durch ihre Unterschrift, ihren Rundstempel und den Vermerk über die Richtigkeit des übersetzten Dokuments offiziell bestätigt.
Zudem gilt: Die Übersetzungen müssen erforderlich sein – das heißt, sie müssen für den Zweck, den Sie beim Jobcenter angeben, notwendig sein. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, kann je nach zuständigem Jobcenter variieren.
Bei Alphatrad werden alle beglaubigten Übersetzungen ausschließlich von vereidigten und erfahrenen Fachübersetzern erstellt. Dadurch sind sie garantiert behördentauglich und erfüllen sämtliche formalen Anforderungen, die das Jobcenter oder andere öffentliche Stellen verlangen.
So stellen Sie den Antrag beim Jobcenter
Damit Ihr Antrag auf Kostenübernahme reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Vorher anfragen: Besprechen Sie mit Ihrer oder Ihrem Sachbearbeitenden, ob das Jobcenter die Übersetzung bezahlt.
- Antrag stellen: Reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit Begründung ein, warum die Übersetzung notwendig ist (z. B. zur Arbeitsaufnahme oder zur Anerkennung eines Berufsabschlusses).
- Belege und Unterlagen einreichen: Fügen Sie Kopien der zu übersetzenden Dokumente, Angebote des Übersetzungsbüros und eventuelle Nachweise über Bewerbungen oder Maßnahmen bei.
- Kostenübernahme abwarten: Erst wenn die Genehmigung erteilt ist, sollten Sie das Übersetzungsbüro beauftragen, da das Jobcenter nur vorher beantragte Übersetzungen erstattet.
Alphatrad selbst bietet keine Unterstützung bei der Antragstellung an. Sie können jedoch ganz einfach ein unverbindliches Angebot für die benötigten Übersetzungen anfordern und dieses deinem Antrag beim Jobcenter beilegen.
Was wird konkret bezahlt?
Das Jobcenter kann unter anderem folgende Leistungen übernehmen:
- Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Diplomen, Arbeitsnachweisen oder amtlichen Unterlagen
- Dolmetscherdienste, wenn bei Gesprächen mit Ämtern oder Gerichten Sprachbarrieren bestehen
- Dolmetscherkosten, wenn sie im Rahmen einer Maßnahme oder eines Termins notwendig sind
Die Erstattung orientiert sich in der Regel an den Sätzen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). Das heißt: Sie erhalten die Kosten für anerkannte Übersetzungsdienstleistungen in angemessener Höhe zurück.
Warum beglaubigte Übersetzungen wichtig sind
Eine beglaubigte Übersetzung ist ein offizielles Dokument, das von einer oder einem beeidigten Übersetzer mit Unterschrift, Rundstempel und Vermerk versehen wird. Damit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung garantiert. Solche Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten und Bildungseinrichtungen anerkannt und sind oft verpflichtend, wenn Sie amtliche Schriftstücke einreichen.
Bei Alphatrad arbeiten ausschließlich geprüfte und beeidigte Fachübersetzer, die sich an die geltenden Normen und Qualitätsrichtlinien halten. Egal ob Zeugnis, Heiratsurkunde, Approbationsurkunde oder Arbeitsvertrag – Ihre Dokumente werden vertraulich behandelt, fachgerecht übersetzt und rechtssicher beglaubigt.
Wie Alphatrad dich unterstützt
Als erfahrenes Übersetzungsbüro mit einem Netzwerk aus beeidigten Übersetzern in über 100 Sprachen bietet Alphatrad Ihnen professionelle Übersetzungen, die von allen deutschen Behörden akzeptiert werden.
Wir wissen, wie wichtig es ist, dass offizielle Unterlagen korrekt und fristgerecht übersetzt werden – besonders dann, wenn Behörden wie das Jobcenter sie verlangen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ein Angebot, das Sie Ihrem Antrag beifügen können. Nach der Bewilligung können Sie die beglaubigten Übersetzungen bei uns einfach online beauftragen – schnell, sicher und mit garantierter Richtigkeit.
Fazit
Die Kostenübernahme für Übersetzungen beim Jobcenter ist eine wertvolle Unterstützung für alle, die sich beruflich oder privat integrieren möchten. Wenn Sie arbeitslos sind oder Arbeitslosengeld beziehen, lohnt es sich, den Antragsprozess genau zu kennen.
Alphatrad bietet Ihnen die passenden Übersetzungen, wenn Sie beglaubigte Dokumente für Ihr Jobcenter oder andere Ämter benötigen. Wir übernehmen keine Beratung zur Kostenübernahme, sorgen aber dafür, dass Ihre Unterlagen korrekt, vollständig und offiziell anerkannt sind – für einen reibungslosen Ablauf bei Ihrer Antragstellung.
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